Wie funktioniert das österreichische Rezeptsystem?
Da es oft aufgrund von fehlenden und falschen Informationen zu Missverständnissen über das österreichische Rezeptwesen kommt, wollen wir damit versuchen, einige Fakten,Details und Funktionsweisen, zu erklären:
Der Patient besorgt sich vom Arbeitsgeber einen Krankenschein, mit dem er sich beim Arzt meldet.
Dieser verordnet dem Patienten ein oder mehrere benötigte Medikamente auf ein Rezeptformular. Mit diesem Rezept erscheint der Patient in der Apotheke und erhält im einfachsten Fall dort das Medikamt für einen Selbstbehalt (=Rezeptgebühr) von derzeit 4,70 € (ab 2009 4,80 €) pro Verschreibung (auf einem Rezept können mehrer Verschreibungen sein).
Unter bestimmten Umständen ist der Patient gebührenbefreit, d.h. er muss keinen Selbstbehalt zahlen (weitere Informationen). Zahlt der gebührenbefreite Patient jedoch Rezeptgebühr (z.B. wegen Postwegverzögerung) so wird ihm die, in der Apotheke, unrechtmäßig bezahlte Rezeptgebühr über die Sozialversichung rückerstattet.
Kostet das Medikament weniger als der Selbstbehalt, muss der Patient natürlich nur diesen Betrag zahlen (leider gibt es auch hier bei einigen Krankenkassen Abweichungen)!
Die eigentlichen Kosten für die Medikamente (die oft sehr weit über dem Selbstbehalt liegen) trägt die Krankenkasse. Damit die (oft sehr komplizierte) Verrechnung funktioniert, muss ein Rezept vollständig ausgefüllt sein, d.h. Name des Patienten, Krankenkasse, Arbeitsplatz, bei Kindern Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer.
Am Monatsende reicht die Apotheke die gesammelten Rezepte bei den Krankenkassen ein und erhält Monate später das Geld für die Medikamente rückerstattet, wobei die Kosten für die Krankenkassen speziell reduziert sind (den Krankenkassen wird ein staatlich festgelegter Mengenrabatt gewährt).
Soweit der einfachste Fall.
Es gibt aber auch zahlreiche Medikamente, für die die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, solange sie nur von einem normalen Arzt verschrieben sind. Diese Rezepte müssen dann zum sogenannten Chefarzt gebracht werden, der sie bewilligt oder nicht. Werden sie bewilligt, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn nicht, kann der Patient die Medikamente selbst.